Piloten-Altersgrenze: AGG-Klage vorerst gescheitert

Eine erste Klage gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in erster Instanz gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies eine Beschwerde von Piloten zurück, die eine Altersgrenze von 60 Jahren als Diskriminierung empfanden. Wie die Richter feststellten, sei das Mittel der Altersgrenze ebenso wie die konkrete Begrenzung auf 60 Jahre auf den Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten ausgerichtet und im Verhältnis zu dem besonderen Wert der zu schützenden Güter auch erforderlich. So entspreche die tarifliche Befristungsregelung dem § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und sei durch einen Sachgrund gerechtfertigt. Damit verstoße die tarifliche Befristung nach Meinung der Richter auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Urteil stößt teilweise auf Verwunderung: „Die engmaschigen Gesundheitsuntersuchungen gewährleisten die Flugtauglichkeit. Eine zusätzliche Altersgrenze erscheint daher sachlich nicht gerechtfertigt“, meint der AGG-Fachbuchautor Michael Stuber.