OECD-Bericht: Deutsches AGG ist verbesserungswürdig

Laut einem OECD-Bericht könnte die deutsche Antidiskriminierungsgesetzgebung noch weiter verbessert werden. Antidiskriminierungsgesetze haben eine stärkere Wirkung, wenn ihre Durchsetzung nicht ausschließlich von Handlungen und Beschwerden von Individuen abhängt, heißt es in dem OECD Beschäftigungsausblick 2008. In einer Reihe von OECD-Ländern seien Antidiskriminierungsbehörden dazu ermächtigt, selbst bei fehlenden individuellen Beschwerden Untersuchungen durchzuführen und bei Diskriminierungsverdacht gegen Unternehmen vorzugehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall, wo die Durchsetzung des Regelwerks beinah ausschließlich von dem Willen der vermutlichen Diskriminierungsopfer abhängt, um ihre Rechte zu kämpfen.
Der OECD-Bericht stellt fest, dass diskriminierende Praktiken in Deutschland auch mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fortbestehen. Der Bundesrepublik wird geraten, die Antidiskriminierungsstelle zu autorisieren, bei individuellen Beschwerden Ermittlungshilfe zu leisten, wie dies schon in einer großen Anzahl von OECD-Ländern der Fall ist. Dies wäre laut OECD deshalb von Nutzen, weil ohne Zugang zu Unternehmensdaten und -archiven der Beweis, dass eine unterschiedliche Behandlung auf Diskriminierung beruht, für einen Arbeitnehmer außerordentlich schwer zu führen ist. Deutschland werde von einem verbesserten Rahmen für die Schlichtung von Diskriminierungsfällen profitieren, stellen die OECD-Forscher fest.