Gericht lehnt Kopftuchverbot für Lehrerinnen ab
Lange hing nicht nur der Haussegen in baden-württembergischen Schulen schief, sondern auch das Kruzifix an der Wand. Seit dem 7. Juli steht fest: Muslimische Lehrkräfte dürfen ihr Kopftuch während des Schuldienstes tragen, entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Demnach verstößt das Kopftuch zwar gegen das Verbot religiöser Bekundungen im Klassenzimmer. Das Kopftuchverbot verletzt jedoch den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, solange beispielsweise Nonnen in ihrer Ordenstracht unterrichten dürfen. Eine “Privilegierung christlicher Glaubensbekenntnisse“ lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart ab. Bereits im April 2004 hatte das
Bundesverwaltungsgericht die Gültigkeit des Schulgesetzes bestätigt, gleichzeitig aber eine Gleichbehandlung
der Religionen eingefordert. Dagegen wehrte sich CDU-Bildungsminister Helmut Rau. Die Ordenstracht katholischer Nonnen sei nicht mit einem Kopftuch zu vergleichen, argumentierte Rau. Als “Ausdruck gelebter kultureller Pluralität“ bezeichnete dagegen die Sprecherin der FDPBundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zugunsten des Kopftuches im Unterricht.