Diskriminierungsschutz will gelernt sein

Anfang des Jahres startete das Projekt „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Ver-bände“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Schulungen und Beratungen soll in Be-troffenen- und Wohlfahrtsverbänden, Sozialverbänden, Verbraucherschutz- und Mieterverbän-den, Gewerkschaften sowie Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden eine Antidiskriminierungs-kultur gefördert werden. Die Verbände sollen Kompetenzen entwickeln, um als Akteure des Diskriminierungsschutzes zu fungieren. Jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Ge-schlecht, Herkunft, sexueller Identität bzw. Orientierung, Alter, Religion, Weltanschauung oder aufgrund einer Behinderung soll so vermieden werden. Im rheinland-pfälzischen Sozialministeri-um nahmen Ende Mai Behindertenverbände an der ersten Schulung teil.Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul begrüßte die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer und die Referentinnen des Deutschen Instituts für Menschenrech-te. Thema der Schulung waren die komplexen Rahmenbedingungen des Diskriminierungsschut-zes – die UN-Behindertenrechtskonvention, die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, das Allge-meine Gleichbehandlungsgesetz, die Bundes- und Landesbehindertengleichstellungsgesetze und das Sozialgesetzbuch. Es wurde festgestellt, dass in Deutschland die Möglichkeiten bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Konkrete Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, dass auch Verbände ih-re Rechte einfordern; ein Ansprechpartner hierfür ist etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bei den Veranstaltungen wurde darauf hingewiesen, dass es mitunter ausreiche, diskri-minierende Stellen oder Behörden direkt anzuschreiben und eine Unterlassung von diskriminie-renden Verhaltensweisen zu verlangen.