Diskriminierung älterer KundInnen bei Finanzdienstleistungen
Bei einer Befragung von Banken und Versicherungen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senio-ren-Organisationen (BAGSO) auf Fälle von Altersdiskriminierung gestoßen. So ist der Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung in der Regel nur bis zum Alter von 65 oder 70 Jahren möglich. Falls eine Reisekrankenversicherung überhaupt noch abgeschlossen werden kann, steigt der Beitrag ab einem bestimmten Alter um 50, 100 oder sogar 250 Prozent an. „Solche Unterschiede lassen sich nur schwerlich mit einer risikogerechten Kalkulation erklären. Man hat eher den Ein-druck, es geht den betreffenden Unternehmen um Abschreckung“, kommentiert die BAGSO-Vorsitzende, Roswitha Verhülsdonk, die Ergebnisse. Auch das Verhalten der Banken und Sparkas-sen wird von den SeniorenvertreterInnen kritisiert. Insbesondere bei der Kreditvergabe spiele das Alter eine entscheidende Rolle. Die Banken berücksichtigen nicht nur die statistisch geringere Le-benserwartung älterer Menschen. Sie gingen häufig pauschal davon aus, dass die Rückzahlung des Kredits durch den Eintritt eines Pflegefalls oder durch die Verminderung der Rente im Falle der Verwitwung gefährdet ist. „Berechtigte Überlegungen, die aber im Ergebnis nicht dazu führen dür-fen, dass Kredite von vornherein verwehrt werden“, so Verhülsdonk weiter. Besonders empörend findet es die BAGSO-Vorsitzende, wenn Banken ihren langjährigen Kunden den Dispo-Kredit streichen, auch wenn dieser nie in Anspruch genommen wurde. Die Seniorenverbände fordern eine Gleichbehandlung älterer KundInnen. Es müsse verhindert werden, dass sich die Unternehmen nur die Rosinen aus dem Seniorenmarkt herauspicken und die älteren Menschen von Angeboten aus-schließen, die allen anderen Kunden zur Verfügung stehen, so die Stellungnahme des Dachverban-des BAGSO weiter.
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