Behinderung: Umdenken für bessere Arbeitsmarktchancen

Der neue EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Spidla, fordert ein Umdenken, sodass die Chancen für Menschen mit Behinderung, einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten, verbessert werden. In diesem Jahr soll ein Ansatz zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, als fester Bestandteil der Gleichstellungsstrategie der EU entwickelt werden. Teil dieses Ansatzes ist ein Aktionsplan mit den Schwerpunkten: Verbesserung des Zugangs zur baulichen Umwelt (Straßen, öffentliches Verkehrswesen, Krankenhäuser und öffentliche Dienstleistungen), Verwendung neuer Technologien und Förderung des lebenslangen Lernens. Der Kommissar forderte zudem eine bessere Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente, wie etwa des Europäischen Sozialfonds.

Nach aktuellen Zahlen der EU-Kommission hatten im Jahr 2002 15,7 Prozent der 16- bis 64-Jährigen in der EU-15 eine dauernde Funktionsbeeinträchtigung oder Gesundheitsprobleme.

Lediglich 40 Prozent der Menschen mit Behinderung hatten im Jahr 2003 einen Arbeitsplatz im Vergleich zu 64,2 Prozent der Menschen ohne Behinderung. Allerdings sind bei der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung beträchtliche Unterschiede von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat zu verzeichnen: So beträgt die Beschäftigungsquote in Belgien nur 17 Prozent, in den Niederlanden dagegen 51 Prozent. Im Jahr 2003 hatten 3,5 Millionen (EU-15) arbeitsfähige Menschen mit Behinderungen keinen Arbeitsplatz. Hätten sie einen Arbeitsplatz gefunden, wäre die Beschäftigungsquote in der Europäischen Union um 2,25 Punkte gestiegen.

Viele Arbeitgeber nutzen bestehende Potenziale, die sich in diesem Zusammenhang bieten, noch nicht vollständig aus. So sind Leistungsunterschiede von Mitarbeitern mit und ohne Behinderung kaum feststellbar, wenn Beschäftigte mit Behinderung an einem Arbeitsplatz entsprechend ihrer Qualifizierung eingesetzt werden. Im Rahmen der Anti-Diskriminierungsrichtlinien bietet es sich an, die Leistungsobjektivität in Richtung „Behinderung“ (nicht „Schwerbehinderung“) zu überprüfen.