Zahl der Väter in Elternzeit leicht gestiegen

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen, beschloss der Bundestag Neuregelungen der Elternzeit, die zum 1.1.2001 in Kraft traten. Wesentliche Neuerungen waren eine Erhöhung der zulässigen Teilzeitstunden in Elternzeit und die Möglichkeit für beide Eltern die Elternzeit gleichzeitig zu nehmen. Nun liegen erste Daten aus einer aktuellen Studie zu den Neuregelungen vor. Danach nehmen gut 85 Prozent der Eltern Elternteilzeit in Anspruch. Als besonders erfolgreich erwies sich der Rechtsanspruch 30 Wochenstunden statt der vorher zulässigen 19 Stunden Teilzeit arbeiten zu können. Insgesamt arbeiten 35 Prozent der Eltern während der Elternzeit in Teilzeit. Für Väter ist Elternzeit etwas attraktiver geworden. Ihr Anteil an den Elternzeitlern erhöhte sich von rund 1,5 auf rund 5 Prozent. Die Unternehmen geben keine nennenswerten Probleme bei der Umsetzung der Regelungen an. Insbesondere die Erhöhung der maximal zulässigen Stundenzahl werteten Unternehmen als Vorteil, wodurch nun auch qualifizierte Tätigkeiten in Teilzeit ausgeübt werden könnten. Bundesministerin Renate Schmidt bezeichnete die Neuregelungen als einen Beitrag zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: „Die gesetzlichen Neuregelungen entsprechen dem Wunsch von Eltern, sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen, sondern beides zu vereinbaren.“