Gleichbehandlungsgesetze im Ausland: Gegen Panikmache

Als Stolperstein wird sie verschrien, mehr Bürokratie drohe und zu weniger Neueinstellungen werde sie führen: Die deutsche Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien liegt vielen deutschen Unternehmen schwer im Magen. Der Blick in andere europäische Länder zeigt jedoch, dass die Umsetzung der Richtlinien praktizierbar ist und der Wirtschaft Vorteile bringen kann.
Die Umsetzung der europäischen Richtlinien fällt in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unter-schiedlich aus. Einige Länder fassen – wie Deutschland oder die Niederlande – alle Geltungsbereiche in einem Gesetz zusammen. Mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ haben sich die Niederlande im europäischen Vergleich das wohl weitreichendste Antidiskriminierungsgesetz Europas gegeben, das auch den Bereich der Arbeitswelt umfasst und beispielsweise die Nichtanstellung oder Kündigung einer homosexuellen Person in kirchlichen Ämtern verbietet.
Andere Länder setzen dagegen die Geltungsbereiche der Antidiskriminierungsrichtlinien in einzelne Gesetze um, etwa Großbritannien, wo mehrere Gleichstellungsverordnungen erlassen wurden. Dort haben Antidiskriminierungsrechte bereits eine lange Tradition. Bereits vor rund 30 Jahren verboten erste Gesetze eine Benachteiligung aufgrund des ethnischen Hintergrundes oder des Geschlechts. Ein Blick auf die Effekte von Antidiskriminierungsgesetzen anderer europäischer Länder verrät: Weder der Wirtschaft als Ganzes noch den Unternehmen im Speziellen ha-ben die Vorschriften geschadet. Im Gegenteil: In Großbritannien, wo die Gesetze schon lange existieren und öffentliche Institutionen weit reichende Kompetenzen besitzen, befindet sich die Arbeitslosigkeitsrate auf einem Stand von derzeit 5,8 Prozent und die Wirtschaft boomt. Auch in den Niederlanden, wo die Antidiskriminierungsgesetze eine lange Liste möglicher Tatbestände enthalten, ist keine Rezession in Sicht. Die Einrichtung der “HALDE” in Frankreich zog eben-falls keine negativen Reaktionen nach sich – im Gegenteil, dort verpflichten sich viele Unter-nehmen in einer Charta öffentlich dazu, Diversity proaktiv umzusetzen.

Erschienen in: Personal (Verlagsgruppe Handelsblatt), November 2006

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