Das neue Zuwanderungsgesetz

Nach wochenlangen Tauziehen um das Zuwanderungsgesetz konnten sich Regierung und Opposition einigen. Zwar werden die Details – und diese sind nicht unentscheidend – der Neuregelungen in kleineren Kreisen weiterverhandelt, die Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes stehen jedoch fest. Ziel der Neuregelungen ist es Zuwanderung nach Deutschland und das Ausländerrecht für in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer an eine veränderte Situation anzupassen. Im Mittelpunkt der Neuerungen stehen:
■ Eine Verfahrungsstrafung. Zukünftig sollen weniger Behördengänge für Ausländer nötig sein.
■ Im Bereich der Arbeitsmigration soll eine genauere Steuerung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ermöglicht werden.
■ Für Hochqualifizierte (z.B. Ingenieure, Informatiker, Mathematiker sowie Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) soll die Möglichkeit der Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an bestehen.
■ Ausländischen Studienabsolventen soll nach Zustimmung durch die Arbeitsverwaltung die Arbeitsaufnahme ermöglicht werden. Sie sollen darüber hinaus eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr zur Arbeitsplatzsuche erhalten können. Bislang müssen Studienabsolventen nach ihrem Abschluss Deutschland regelmäßig verlassen.
■ Die Zuwanderung von Selbständigen, die positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung erwarten lässt, wird gesetzlich geregelt.
Vertreter verschiedener Gruppen äußerten ihre Enttäuschung zum Kompromiss. „Der von Bundeskanzler Schröder verkündete Kompromiss führt weder zu einem Zuwanderungsgesetz noch zu einem Integrationsgesetz. Herausgekommen ist ein Gesetz zur Gefahrenabwehr und allgemeiner Verdächtigung von Migrant/innen.“ so der Sprecher vom Türkischen Bund in Berlin Brandenburg. Der TBB bleibe bei seiner Position „lieber kein Gesetz als dieses.“ Auch Pro Asyl zeigte sich unzufrieden und sagte: „Anstatt Zuwanderung zu ermöglichen und zu gestalten, regiere eine große Koalition der Zuwanderungsverhinderer.“